Definitive Ausreise ins Ausland
Senden Sie uns eine schriftliche Kündigung zusammen mit der Bestätigung Ihrer Wohngemeinde, aus welcher das Datum Ihrer Ausreise ersichtlich ist.
Ihre Deckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und in den Zusatzversicherungen enden mit Datum der Abmeldung.
Internationale Krankenversicherung
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (2-3 Monate vor Ihrer definitiven Abreise) um den Abschluss einer internationalen Krankenversicherung nach VVG (Gesundheitsdeklaration notwendig).
Für einen internationalen Versicherungsschutz wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum für Auslandschweizer:
Soliswiss AG, Gutenbergstrasse 6, 3001 Bern
Tel. 031 380 70 30, Fax. 031 381 60 28, info@soliswiss.ch, www.soliswiss.ch
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